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Denic gibt nach vw.de Urteil zweistellige Domains nicht frei

Am 29. April 2008 entschied das Oberlandesgericht Frankfurt, dass das Denic verpflichtet sei die Domain vw.de für den Volkswagenkonzern zu registrieren. Zweistellige Domainnamen sind unter der Domainform de wie auch in anderen Ländern nicht zur Registrierung zugelassen.

In erster Instanz war die Klage von Volkswagen vor dem Landgericht abgewiesen worden. In der nächsten Instanz wurde das Denic nun zur Registrierung der Domain vw.de verpflichtet. Eine Revision liess das Gericht nicht zu. Das Denic hat dagegen eine Nichtzulassungsbewerde eingereicht. Bis über diese Beschwerde entschieden wurde, wird das Urteil noch nicht rechtskräftig.

Volkswagen führte als Grund an, dass viele Internetnutzer den Autobauer unter dem Kürzel vw.de im Internet suchen würden und dann nach dem Eintippen von vw.de enttäuscht würden. Das Gericht folgte der Argumentation, dass dadurch ein Wettbewerbsurteil entstünde.

Das Denic weisst nun daraufhin, dass das Urteil nicht bedeute, dass zweistellige Domainnamen zur Registrierung freigegeben wurden oder bald registrierbar sein würden. Aus den Gründertagen des deutschen Internets sind aktuell zwei weitere zweistellige Domainnamen registriert. db.de ist für die Deutsche Bahn und ix.de ist für den Heise Verlag registriert. Sollte das Urteil des Oberlandesgericht Frankfurt gültig bleiben, dann würden mit Sicherheit weitere Unternehmen Ansprüche auf zweistellige Domainnamen geltend machen.

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